Ersatzleistung

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Als Arbeitgeber, der dauerhaft mehr als 50% der Menschen mit Behinderungen beschäftigt, bieten wir eine Ersatzleistung gemäß Gesetz Nr. 435/2004 Slg. An. § 81 und Dekret Nr. 518/2004 Coll. Teil IV.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@jksped.cz

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